Rosengartenplatz 1A, 68161 Mannheim

2-ZKB Wohnung in beliebtem Wohngebiet!

  • 155.000€
68766 Hockenheim

Überblick

Eigenschafts-ID: hz-PI-2236
  • Etagenwohnung
  • Art der Immobilie
  • 1
  • Schlafzimmer
  • 1
  • Badezimmer
  • 48
  • 1968
  • Baujahr

Beschreibung

Diese Immobilie erfüllt alle Ansprüche einer kleinen, charmanten Wohnung.
Gut überlegt zeigt sich der gelungene Grundriss: Eingang mit Diele, Badezimmer und Küche, Abschlusstür zum hellen Wohnzimmer und anschließend gemütliche Schlafzimmer. Vom Schlafzimmer führt eine Terrassentür auf den Balkon.
Der Eigentümer würde nach Absprache die Wohnung auch im Sanierten Zustand verkaufen.
Der Außenstellplatz ist unverzüglich in der Nähe vom Hauseingang, Hausmeister und Putzservice sind weitere Annehmlichkeiten.
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Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Die Wohnung befindet sich in einem ruhigen Wohngebiet der lebendigen Stadt Hockenheim. Die große Kreisstadt bietet Familien ein breit gefächertes Angebot an Kindertagesstätten, mehrere Grundschulen, Schulen, weiterführenden Schulen
und ein aktives Vereinsleben. Freizeitmöglichkeiten findet
man zu genüge. Mit dem einem S-Bahnhof, Anschlüssen an
die Bundesstraßen 36 und 39, sowie Autobahn Richtung
Frankfurt und Stuttgart zeigt sich Hockenheim nach allen
Seiten offen. Hockenheim bietet seinen Bürgern ein tolles Freizeitbad, das Aquadrom, welches in der Metropolregion
sehr beliebt ist. Zahlreiche kulturelle Angebote von Kunst bis Musik und Veranstaltungen für die Kleinsten runden das familienfreundliche Bild der großen Kreisstadt Hockenheim
ab. Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte oder Schulen sind in Hockenheim fußläufig oder mit Fahrrad in wenigen Minuten zu erreichen.

– Balkon
– Dusche
– Erstbezug
– Haustiere erlaubt
– Kabel-/Sat-TV
– Keller
– Tageslichtbad
– Stellplatz
– Keller
– Fahrradkeller

Geldwäschegesetz

Als Immobilienmakler Unternehmen ist POHL IMMOBILIEN
nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregister Auszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch ein Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
PROVISIONSHINWEIS: Mit der Anfrage bei und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Firma POHL IMMOBILIEN wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma
POHL IMMOBILIEN zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Firma POHL IMMOBILIEN Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss
*eines Mietvertrags keine Provision/Maklercourtage an die Firma
POHL IMMOBILIEN zu zahlen.
*eines KAUFVERTRAGS die ortsübliche Provision/Maklercourtage an die POHL IMMOBILIEN gegen Rechnung zu zahlen.
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Energieeffizienz

  • Primärenergieträger: Elektro

Details

Updated on May 3, 2023 at 11:33 am
  • Eigenschafts-ID: hz-PI-2236
  • Preis: 155.000€
  • Gesamtwohnfläche: 48 m²
  • Schlafzimmer: 1
  • Zimmer: 2
  • Badezimmer: 1
  • Baujahr: 1968
  • Art der Immobilie: Etagenwohnung
  • Eigentumsstatus: Zu verkaufen

Weitere Details

  • Heizungsart: Fernheizung
  • Anzahl Etagen: 2,0
  • Hausgeld: 80 €
  • Käuferprovision: 3,57 %
  • Anzahl Außenstellplätze: 1
  • Wohnfläche: 48 m²
  • Balkone: 1
  • Anzahl Stellplätze: 1
  • Befeuerung: Elektro
  • Zustand: gepflegt
  • Stadt Hockenheim
  • Postleitzahl 68766
  • Land Deutschland

Merkmale

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